Veraset davasına ilişkin ilanen tebligat
- Dosya Numarası: 2017/2739 Esas
- Tebligat Muhatabı: Davalılar
- İlan Türü: TEBLİGAT
VOM 3. AMTSGERICHT BAKIRKÖY DER TÜRKISCHEN REPUBLIK Aktenzeichen: 2017/2739 Aktenzeichen: 2. NOTARIAT AUS BAKIRKÖY Erbin: CANAN YASEMIN EGEMEN- T.R Identifikationsnummer: 40222544272 Erbe: OGUZ SEMİH EGEMEN- T.R Identifikationsnummer: 40231543990 Verstorbener: HASAN FEHMI GÖKALP- 30109884362
Gemäß der vorläufigen Entscheidung in der Sache der Testamentseröffnung, die bei unserem Gericht anhängig ist, wurde beantragt, das handschriftliche Testament des verstorbenen Hasan Fehmi Gökalp vom 14.05.1973 mit der Nummer 1973/17579 des 2. Notariats aus Bakirköy zu öffnen und zu verlesen.
Bei der Prüfung des Testaments wurde festgestellt, dass der Erblasser folgendes erklärt und vermachte:
"Während ich am 14. Mai 1973 um 10.00 Uhr, in der Wohnung mit der Nummer 6/14 in Ataköy 2. Stadtteil, in Block M1 saß, habe ich das folgende Testament aufgesetzt. Ich möchte, dass 1/4 Anteil an der Immobilie eingetragen in Flurstück 23, Flur 898, Parzelle 252, an der Adresse 3. Kisim Karanfil Sokak 9. Ara sokak und derzeit mit der Nummer 70 (mit Garten), die meinem reservierten Anteil entspricht, bei meinem Tod an Naciye Gökalp vererbt wird. Diese Schenkung ist nicht ausgleichspflichtig und das Erbrecht von Frau Naciye Gökalp wird durch die Schenkung nicht beeinträchtigt. Außerdem vermache ich Naciye Gökalp das Recht, bis zu ihrem Tod in dem oben genannten Haus zu wohnen. Ich beantrage hiermit, dass meine letzten Wünsche im Falle meines Todes von meinen gesetzlichen Erben beachtet werden. Ich erkläre hiermit, dass ich Dr. Türkan Egemen beauftragt habe, dieses schriftliche Testament, das beim Notar aufbewahrt wird, bei meinem Tod zu eröffnen und es meinen gesetzlichen Erben bekannt zu geben und zu vollstrecken. Dieses Testament ist von mir eigenhändig und unbeeinflusst geschrieben und unterschrieben worden."
Die Einladung zur Bekanntgabe des Testaments und des Termins der Anhörung wurde an Ihre von unserem Gericht ermittelten Adressen gesandt, konnte aber nicht zugestellt werden. Da die Adressensuche zu keinem Ergebnis geführt hat, wurde beschlossen, das Testament durch Bekanntmachung zuzustellen.
Am 29.05.2024 um 10.30 Uhr, dem Tag der Anhörung, müssen Sie persönlich zur Anhörung erscheinen, um eine Erklärung darüber abzugeben, ob Sie das Testament des Verstorbenen annehmen. Wenn Sie nicht zur Anhörung kommen und eine Erklärung abgeben, und wenn Sie nicht innerhalb von EINEM MONAT eine Klage gegen das Testament einreichen und unser Gericht benachrichtigen, wird davon ausgegangen, dass Sie das Testament genauso angenommen haben, wie es ist. Es wird anstelle des Testaments und des Anhörungstermins als gültig bekannt gegeben.
29.12.2023
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