İpotek davasının tebliği
- Tebligat Muhatabı: MUSTAFA YALIN
- İlan Türü: TEBLİGAT
T.R. 1. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ AKSEHIR Aktenzeichen: 2015/360 Entscheidung Nr.: 2023/904
Angeklagte: 1- MILKO YILMAZ T.R. ID NR: 20264381646 2- MURAT YILMAZ T.R. ID NR: 20258381874
Kläger: MUSTAFA YALIN
In einem Verfahren zur Aufhebung der Hypothek, das der Kläger gegen Sie eingeleitet hat (bezüglich der Aufhebung der Hypothek auf das unbewegliche Grundstück mit der Nummer 910, Insel 120, in Konya, Akşehir, Nachbarschaft Selcuk); Da unser Gericht trotz aller Bemühungen nicht die vollständigen Adressen der oben genannten Angeklagten ermitteln konnte, wurde beschlossen, die begründete Entscheidung öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß der Entscheidung unseres Gerichts vom 19.12.2023 und der oben genannten Nummer:
URTEIL: 1- Die Hypothek, die zugunsten von Mustafa Yılmaz, dem Sohn von Mustafa, mit der Journalnummer 17 vom 12.10.1973 im Grundbuch der Immobilie mit der Nummer 910, Insel 120, in der Provinz Konya, Bezirk Akşehir, Nachbarschaft Selçuk, errichtet wurde, wird aufgehoben. 2- Nach Rechtskraft der Entscheidung werden die Hypothekengebühr und die Zinsen in Höhe von insgesamt 0,12 TL (zwölf Kuruş) an die Beklagten entsprechend ihren Anteilen am Erbschein von Mustafa Yılmaz gezahlt. 3- Der vom Kläger als Hypothekengebühr hinterlegte Restbetrag von 171.884,88 TL wird zusammen mit den Zinsen an den Kläger zurückerstattet. 4- Von der Entscheidungs- und Urteilsgebühr in Höhe von 269,85 TL wurden die im Voraus gezahlten 27,70 TL abgezogen und die restlichen 242,15 TL den Beklagten entsprechend ihren Anteilen am Erbschein abgezogen und als Einnahmen an die Staatskasse eingetragen. 5- Da der Kläger durch einen Anwalt vertreten wurde, wird die nach AAÜT berechnete Anwaltsgebühr von 17.900,00 TL von den Beklagten entsprechend ihren Anteilen eingezogen und an den Kläger weitergeleitet. 6- Insgesamt 6.908,86 TL, einschließlich 27,70 TL Antragsgebühr, 27,70 TL Vorschussgebühr und 6.853,66 TL Sachverständigenbenachrichtigung und Portokosten der klagenden Partei, werden von den Beklagten entsprechend ihren Anteilen am Urteil übertragen und dem Kläger ausgehändigt. 7- Der von der klagenden Partei eingezahlte und erhöhte Vorschuss wird nach der endgültigen Entscheidung und auf Anfrage zurückerstattet.
Die ergangene Entscheidung wurde in Anwesenheit des Anwalts des Klägers und der Beklagten Yasemin Yamalık klar verlesen und ordnungsgemäß erläutert. Die Möglichkeit einer Berufung bei der zuständigen Anwaltskanzlei des Bezirksgerichts Konya besteht innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung an die Parteien.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Benachrichtigung 7 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung der die Benachrichtigung ersetzenden Ankündigung als erfolgt gilt.
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